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   BGH, 21.07.2020 - 2 StR 319/19   

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https://dejure.org/2020,23748
BGH, 21.07.2020 - 2 StR 319/19 (https://dejure.org/2020,23748)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2020 - 2 StR 319/19 (https://dejure.org/2020,23748)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - 2 StR 319/19 (https://dejure.org/2020,23748)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 206a StPO; § 467 Abs. 1 StPO; § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO
    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten während des Revisionsverfahrens: Kostenentscheidung bei aussichtslosem Rechtsmittel)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens und Kostenentscheidung im Fall des Todes des Angeklagten

  • rewis.io

    Tod des Angeklagten im Revisionsverfahren: Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 206a; StPO § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
    Einstellung des Verfahrens und Kostenentscheidung im Fall des Todes des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Versterben des Angeklagten während des Revisionsverfahrens - Auslagenentscheidung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Versterben des Beschuldigten während der Revision im Sicherungsverfahren - Auslagenentscheidung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 StR 319/19
    Das Verfahren ist gemäß § 206a StPO einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108, 110 ff.).
  • BGH, 18.10.2017 - 3 StR 342/15

    Kostenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 StR 319/19
    Jedoch wird nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO davon abgesehen, die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen, weil er nur deshalb nicht rechtskräftig verurteilt wird, da mit seinem Tod ein Verfahrenshindernis eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 631/13, NStZ-RR 2014, 160; Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 342/15).
  • BGH, 30.07.2014 - 2 StR 248/14

    Einstellung des Verfahrens wegen Tod des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 StR 319/19
    Da das Rechtsmittel des Angeklagten aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 13. September 2019 genannten Gründen keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, wäre es unbillig, der Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 2 StR 248/14).
  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 631/13

    Verfahrenseinstellung bei Tod des Angeklagten (Tragung der Revisionskosten und

    Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 StR 319/19
    Jedoch wird nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO davon abgesehen, die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen, weil er nur deshalb nicht rechtskräftig verurteilt wird, da mit seinem Tod ein Verfahrenshindernis eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 631/13, NStZ-RR 2014, 160; Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 342/15).
  • BayObLG, 27.08.2021 - 204 StRR 341/21

    Asbeststrafbarkeit - Verfahrenseinstellung durch das Gericht wegen absoluter

    Der Senat schließt sich insoweit der auch in jüngerer Zeit mitunter von allen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs sowie unter anderem bereits früher vom Bayerischen Obersten Landesgericht vertretenen Ansicht an, wonach bei einer Einstellung nach § 206a Abs. 1 StPO eine Aufhebung der vorangegangenen Sachentscheidungen nicht erforderlich ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13.2.2014 - 1 StR 631/13, NStZ-RR 2014, 160, juris Rn. 2; vom 21.7.2020 - 2 StR 319/19, juris Rn. 2; vom 2.3.2011 - 2 StR 275/10, StV 2011, 483, juris Rn. 4; vom 18.10.2017 - 3 StR 342/15, juris Rn. 2; vom 5.8.1999 - 4 StR 640/98, wistra 1999, 426, juris Rn. 2; vom 24.5.2018 - 4 StR 51/17, NStZ-RR 2018, 294, juris Rn. 2; vom 8.9.2020 - 4 StR 167/20, juris Rn. 2; vom 5.4.2016 - 5 StR 525/15, juris Rn. 2; vom 17.11.2020 - 6 StR 337/20, juris Rn. 3; vom 21.4.2021 - 6 StR 102/21, juris Rn. 4; …
  • BGH, 24.08.2022 - 6 StR 307/22

    Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz

    Die Kosten- und Auslagenentscheidung beruht auf § 467 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO, denn das Rechtsmittel hatte keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 319/19).
  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 278/20

    Einstellung des Verfahrens

    Jedoch wird nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO davon abgesehen, die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen, weil sie nur deshalb nicht rechtskräftig verurteilt worden ist, weil mit ihrem Tod ein Verfahrenshindernis eingetreten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 319/19).
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